Objektive Kriterien, transparente Prüfung, offener Zugang. Das GovTech-Zulassungsverfahren eröffnet Fachanwendungsherstellern den direkten Weg in die öffentliche Verwaltung – ohne weiteres Auswahlverfahren. Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird zugelassen und Teil des Portfolios der Deutschlandplattform.
Das GovTech-Zulassungsverfahren ist ein offenes, auf den Dauerbetrieb angelegtes Zulassungssystem. Es bietet Fachanwendungsherstellern einen strukturierten Zugang zur öffentlichen Verwaltung. Interessierte Anbieter können ihren Zulassungsantrag einreichen – feste Bewerbungsfristen oder Antragsfenster gibt es nicht.
Die GovTech Platforms GmbH fungiert als Zulassungsstelle und prüft jeden Antrag in einem transparenten, dreistufigen Prozess:
Formale Prüfung
Wir prüfen die Vollständigkeit des Antrags und der erforderlichen Unterlagen.
Inhaltliche Prüfung
Wir prüfen den Antrag anhand der festgelegten Zulassungsvoraussetzungen.
Integrationstest
Im Rahmen eines technischen Integrationstests stellen wir sicher, dass die Fachanwendung mit der Plattformarchitektur kompatibel ist.
Das Zulassungsverfahren basiert auf einem rechtlich anerkannten Zulassungsmodell nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Entscheidend ist: Es gibt keine vergleichende Auswahl zwischen Anbietern. Die Prüfung erfolgt ausschließlich nach objektiven Kriterien – entweder sie sind erfüllt oder nicht, ohne Beurteilungsspielraum und ohne Ermessen.
Alle Anbieter, die die objektiven Voraussetzungen erfüllen, werden zugelassen. Die Anzahl der zugelassenen Anbieter ist unbegrenzt, sodass mehrere Lösungen parallel angeboten werden können und ein fairer Wettbewerb entsteht.
Mit jedem zugelassenen Anbieter schließt GovTech einen einheitlichen Masterlizenzvertrag zu identischen, nicht verhandelbaren Bedingungen ab. Die Fachanwendung wird in die Deutschlandplattform integriert und steht den Mitgliedern von GovTech Deutschland e.V. sowie GovTech Kommunal e.V. – darunter Bund, Länder, Kommunen und weitere öffentliche Einrichtungen – über eine Sublizenz zur Verfügung.
Welche konkrete Fachanwendung genutzt wird, entscheiden die Bedarfsträger eigenständig. GovTech gibt keine Empfehlungen und trifft keine Auswahlentscheidung. Das gewährleistet Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Weitere Details zum Verfahren finden Sie hier.


